Vertrag über die Überlassung des Materials
1. Gegenstand
Vorübergehende Überlassung eines E‑Bikes und des Zubehörs während der Aktivität.
2. Nutzungsbedingungen
Sorgfältige Nutzung innerhalb der vorgesehenen Route, Einhaltung der Regeln und Anweisungen des Guides, Meldung von Zwischenfällen sowie obligatorische Verwendung eines Helms.
3. Verbote
Manipulation von Komponenten, Verlassen der Gruppe, Reparaturen ohne Genehmigung, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nutzung von Kopfhörern sowie riskante oder leichtsinnige Manöver.
4. Haftung für Schäden
Der Nutzer haftet für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Fahrlässigkeit oder Verlust von Zubehör. Keine Haftung besteht für normalen Verschleiß oder Zwischenfälle, die bei Befolgung der Anweisungen des Guides auftreten.
5. Versicherungen
Beinhaltet Haftpflicht- und Unfallversicherung. Nicht abgedeckt sind Fahrlässigkeit, Regelverstöße oder Manipulation des Motors.
6. Risiken der Aktivität
Der Nutzer erkennt die mit dem Radtourismus verbundenen Risiken an und nimmt freiwillig teil.
7. Datenverarbeitung
Gemäß der Datenschutzerklärung.

