top of page

Vertrag über die Überlassung des Materials

1. Gegenstand

Vorübergehende Überlassung eines E‑Bikes und des Zubehörs während der Aktivität.

2. Nutzungsbedingungen

Sorgfältige Nutzung innerhalb der vorgesehenen Route, Einhaltung der Regeln und Anweisungen des Guides, Meldung von Zwischenfällen sowie obligatorische Verwendung eines Helms.

3. Verbote

Manipulation von Komponenten, Verlassen der Gruppe, Reparaturen ohne Genehmigung, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nutzung von Kopfhörern sowie riskante oder leichtsinnige Manöver.

4. Haftung für Schäden

Der Nutzer haftet für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Fahrlässigkeit oder Verlust von Zubehör. Keine Haftung besteht für normalen Verschleiß oder Zwischenfälle, die bei Befolgung der Anweisungen des Guides auftreten.

5. Versicherungen

Beinhaltet Haftpflicht- und Unfallversicherung. Nicht abgedeckt sind Fahrlässigkeit, Regelverstöße oder Manipulation des Motors.

6. Risiken der Aktivität

Der Nutzer erkennt die mit dem Radtourismus verbundenen Risiken an und nimmt freiwillig teil.

7. Datenverarbeitung

Gemäß der Datenschutzerklärung.

bottom of page